Der Einzelfall zählt

Am Menschenrecht führt kein Weg vorbei.

Restriktive Asylgesetze, unzulängliche Verfahren und oftmals ignorante Behörden machen es Flüchtlingen schwer, in unserer Gesellschaft dauerhaft Recht und Schutz zu finden. Hinzu kommt in der Regel eine schlechte Versorgung und die menschenunwürdige Unterbringung in Lagern und Heimen. Insbesondere für traumatisierte Menschen sind solche Verhältnisse eine ungeheure Belastung. Psychische Zusammenbrüche, Suizide und Suizidversuche sind nicht selten die Folgen. Es ist unbedingt notwendig, den in vieler Hinsicht ungerechten Umgang mit Flüchtlingen in unserem Land zu ändern. PRO ASYL greift ein und unterstützt Flüchtlinge in ihren Prozessen vor Gericht. Wenn es nötig ist, begleiten wir einzelne Verfahren bis zum Verfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In vielen Fällen konnten mit unserer Unterstützung Verfolgungsgeschichten verifiziert und Prozesse erfolgreich abgeschlossen werden.

Mehr: Rechtshilfefonds von PRO ASYL

 

Die Minderjährige Amina Mbeko* aus Guinea

Guinea, 2004: Die Vollwaise Amina Mbeko ist gerade einmal 13 Jahre alt, als sie von ihrer Stiefmutter verheiratet werden soll. Das Mädchen weigert sich und wird daraufhin geschlagen und misshandelt. Am Ende hilft kein Widerstand, das Schicksal des Mädchens ist besiegelt. Von ihrem "Ehemann" wird Amina immer wieder brutal vergewaltigt. Nach Monaten gelingt ihr die Flucht - zunächst zu einer Freundin, dann nach Deutschland.

Amina Mbeko beantragt Asyl. Die mittlerweile 15-Jährige ist genital zwangsbeschnitten und schwer traumatisiert. Alpträume plagen sie. Den Kontakt zu Männern meidet sie nach Möglichkeit. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird darauf keine Rücksicht genommen: Amina Mbeko soll ihre Fluchtgründe mittels eines Dolmetschers schildern. Doch sie kann vor einem Mann nicht über die erlittenen Vergewaltigungen sprechen.

Aminas Asylantrag wird abgelehnt. Der zuständige Entscheider beim Bundesamt war zwar bei ihrer Asylanhörung nicht dabei, hält sie aber dennoch für unglaubwürdig. Nun soll die Minderjährige nach Guinea abgeschoben werden.

PRO ASYL erfährt von dem Fall und wird umgehend aktiv:

●  Wir unterstützen das Mädchen mit Mitteln aus dem Rechtshilfefonds.

●  Gegen den Bescheid des Bundesamtes werden juristische Schritte eingeleitet, um die Abschiebung zu verhindern.

●  Ein psychologisches Gutachten wird erstellt, das Aminas Glaubwürdigkeit bestätigt.

Das Bundesamt revidiert daraufhin seine Entscheidung. Amina Mbeko erhält einen Aufenthaltstatus. Damit ist sie endlich in Sicherheit.

 

Flyer mit weiteren Beispielfällen aus dem PRO ASYL Rechtshilfefonds herunterladen / bestellen

*Name zum Schutz der Betroffenen geändert       Stand: November 2008

Bleiberechtsfälle im Rechtshilfefonds

Durch die unzureichende und überfrachtete Bleiberechtsregelung geraten viele Flüchtlinge, die schon lange geduldet in Deutschland leben, erneut in eine schwierige Situation. Der gerichtliche Klageweg stellt für die Betroffenen oft die letzte Chance auf ein menschenwürdiges Leben dar. PRO ASYL unterstützt mit dem Rechtshilfefonds unter anderem auch solche Fälle vor Gericht.

 

So zum Beispiel auch Aferdita Saminovic aus Serbien-Montenegro:

Aferdita Saminovic (Name geändert) ist 1999 aus dem vom Bürgerkrieg zerrütteten Ex-Jugoslawien nach Deutschland geflohen. Kriegserlebnisse und Gewalterfahrungen haben sie schwer traumatisiert. Sie ist suizidgefährdet. Mehrmals muss sie sich deswegen in stationäre psychologische Behandlung begeben. An eine Rückkehr ist nicht mehr zu denken, bestätigen ärztliche Gutachter. Vielmehr benötigt sie die Unterstützung ihrer in Deutschland lebenden Schwester und ihrer Kinder. In einem Verzweiflungsakt heiratet Frau Saminovic in der Hoffnung bleiben zu können. Die Ausländerbehörde droht ihr deshalb mit Abschiebung. Ein Rechtsanwalt versucht dies mit der Unterstützung von PRO ASYL zu verhindern und hat Erfolg: Ein Gericht gibt Frau Saminovic im Juni 2006 Recht und erkennt an, dass angesichts der diagnostizierten Traumatisierung die Bemühungen von Aferdita Saminovic um einen Aufenthaltsstatus »in einem anderen Licht erscheinen, sodass ihr diese Umstände (wie das kurzfristige Eingehen einer Ehe) nicht in vorwerfbarer Weise entgegengehalten werden können«. Frau Saminovic wird jedoch weiterhin nur geduldet. Im Februar 2007 beantragt sie ein Bleiberecht. Ungeachtet des vorherigen Gerichtsbeschlusses hält die Ausländerbehörde an der Ausreisepflicht fest. Die Behörde ignoriert weiterhin die schwere Erkrankung der Frau und lehnt den Antrag ab. Hiergegen legt der Rechtsanwalt erneut Klage ein, um Aferdita Saminovic zu einem gesicherten Aufenthalt zu verhelfen.

Flyer downloaden           Flyer bestellen

 

Stand: September 2007

Transit zurück ins Elend? Herr A.R. aus dem Irak

Schlafsaal im Haftlager in Mitilini (Lesbos)

Griechenlands Umgang mit Flüchtlingen

Mitarbeiter von PRO ASYL treffen bei einer Recherchereise zur Situation von Flüchtlingen in Griechenland im Sommer 2007 Herrn A.R., einen irakischen Computerspezialisten, in einer Haftanstalt auf der Insel Lesbos. Seine Mitgefangenen bitten uns darum, A.R. dringend zu helfen. Infolge eines Bombenanschlags hat er schwere Verwundungen und kann sich kaum auf seinen Krücken halten. Innere Verletzungen kommen hinzu. A.R. erzählt uns, wie er von der griechischen Küstenwache gedemütigt und ausgelacht wurde, als sie seinen Urinbeutel entdeckten.

Auf Druck von PRO ASYL kommt der schwer verletzte Mann nach einigen Tagen aus der Haft frei. Mit Hilfe griechischer Kolleginnen und Kollegen organisieren wir Unterkunft und eine erste medizinische Versorgung. Kurz darauf erfahren wir, dass A.R. in einem Transitlager in den Niederlanden sitzt. Er wollte aus Griechenland nach Schweden weiterreisen, da er dort Verwandte hat. Bei seinem Zwischenstopp wurde er festgenommen.

Medizinische Untersuchungen in den Niederlanden ergeben, dass die schweren äußeren und inneren Verletzungen von A.R. durch chrapnellgeschosse verursacht wurden. Er ist dringend auf medizinische Behandlung angewiesen. Obwohl in Griechenland keinerlei Hilfe zu erwarten ist, soll A.R. nun wieder dorthin abgeschoben werden.

PRO ASYL wird gemeinsam mit dem niederländischen Flüchtlingswerk durch alle Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, um A.R. zu schützen.

PRO ASYL und die griechische Vereinigung der Rechtsanwälte für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten haben eine ausführliche Dokumentation unter dem Titel "The truth may be bitter, but it must be told" am 29. Oktober 2007 in Brüssel der Öffentlichkeit vorgestellt.

[Dokumentation "The truth..."; dt. Fassung; Download ~1MB]  [bestellen]

[Faltblatt zur Situation von Flüchtlingen in der Ägäis, ~1MB]

[NEU: Flyer zum Umgang Griechenlands mit Schutzsuchenden "Niemandsland für Flüchtlingsrechte"] [bestellen]

Flucht vor Militärjunta: Aung So Mang* aus Birma

Buddhistische Mönche, Christen, ethnische Minderheiten oder demokratisch gesinnte Menschen - wer auch immer ins Fadenkreuz der burmesischen Junta gerät, wird systematisch verfolgt.

Rangun, Birma, Weihnachten 2005: Die Familie der jungen Lehrerin Aung So Mang*, Angehörige der christlichen Minderheit der Chin, empfängt in ihrer privaten Wohnung einen Pfarrer zum gemeinsamen Weihnachtsfest. Sofort erhält die Familie eine Warnung, dass man sie im Wiederholungsfall töten werde.

2006: Aung So Mang fällt erneut auf. Sie lehrt Chin-Kinder die Sprache ihres Volkes. Daraufhin wird sie verhaftet und verhört.

2007: Aung So Mang arbeitet mit anderen an der Vorbereitung eines verbotenen Chin-Festes. Der Vorsitzende des Komitees kritisiert das Unrechtsregime und auch Aung So Mang wagt es, sich öffentlich gegen die Militärdiktatur zu stellen. Tags darauf wird der Vorsitzende verhaftet. Aung So Mang kann sich in letzter Sekunde verstecken.

Frankfurt am Main, Mai 2007: Aung So Mang landet auf dem Frankfurter Flughafen und beantragt Asyl. Kurz darauf hält sie die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den Händen. Der Wortlaut: Birma zähle "... zu den repressivsten Staaten weltweit. (...) Dies ist der Bevölkerung hinreichend bekannt. Vor diesem Hintergrund ist kaum anzunehmen, dass es die Antragstellerin gewagt haben sollte, sich auf einer offensichtlich nicht erlaubten Versammlung öffentlich derart in regimefeindlicher Weise zu äußern." Mit dieser Unterstellung wird das Asylgesuch der jungen Frau abgelehnt. Nun droht ihr die Abschiebung.

PRO ASYL setzt sich für die junge Frau ein. Zunächst wird juristisch ein Aufschub erreicht. Klage gegen das Bundesamt wird erhoben, dessen Behauptung im krassen Gegensatz zur Situation in Birma steht: Tausende mutige Menschen wehren sich vor den Augen der Weltöffentlichkeit im September 2007 verzweifelt gegen Unterdrückung und Verfolgung. Viele werden inhaftiert, gefoltert und misshandelt.

PRO ASYL unterstützt sie mit allen Kräften, um ihr Recht auf Schutz vor einem menschenverachtenden Regime durchzusetzen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Entscheidungen inzwischen korrigiert und die jungen Frauen als Flüchtlinge anerkannt. [mehr dazu]

 

Flyer mit weiteren Beispielfällen aus dem PRO ASYL Rechtshilfefonds herunterladen / bestellen

*Name zum Schutz der Betroffenen geändert       Stand: Dezember 2007

Burmesische Flüchtlinge in Sicherheit

Flüchtlingslager Mae La in Thailand an der burmesischen Grenze; Foto: A. Cochlovius

Die beiden burmesischen Flüchtlinge Aung So Mang* und Si Thin Thai*, über die PRO ASYL Ende 2007 in einem Rundschreiben berichtet hatte, sind endlich sicher in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Entscheidungen korrigiert und die jungen Frauen als Flüchtlinge anerkannt.

Wir danken allen, die sich für sie eingesetzt haben.

PRO ASYL hatte die beiden Frauen durch seinen Rechtshilfefonds unterstützt sowie den Deutschen Bundestag über die Praxis des Bundesamtes in Bezug auf burmesische Flüchtlinge informiert. Der Bundestag hatte sich daraufhin für eine Änderung der Asylanerkennungspraxis für diese Flüchtlingsgruppe ausgesprochen. Die inzwischen geänderte Entscheidungspraxis des Bundesamtes führt zu einem grundsätzlich verbesserten Asylschutz für Burmesen in Deutschland.

*Namen zum Schutz der Betroffenen geändert.

Stand: Januar 2008

"Refugee Stories" - Flüchtlingsgeschichten

Ein Projekt des Europäischen Flüchtlingsrats (ECRE)

 

Den persönlichen Erfahrungen von Flüchtlingen, wie sich die europäische Asylpolitik und -praxis auf ihr Leben auswirkt, wird häufig nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Im Rahmen des Projekts "Refugee Stories" interviewten Menschenrechtsorganisationen, darunter PRO ASYL, Flüchtlinge in zwölf Ländern Europas. In dieser Initiative kamen unter der Leitung von ECRE 120 einzigartige Berichte von anerkannten Flüchtlingen, Geduldeten und abgelehnten Asylsuchenden zusammen. Sie handeln von den jeweiligen Erfahrungen im Asylverfahren, Aufnahmebedingungen, Integrationsprozessen, Inhaftierung, von der Auswirkung der sogenannten Dublin II-Verordnung und des nicht erhaltenen Schutzes.

Die Interviews wurden von den beteiligten Partnerorganisationen in "Flüchtlingsgeschichten" festgehalten und sind auf einer gemeinsamen Internetseite des ECRE-Projekts veröffentlicht. Das Ergebnis ist eine Sammlung von realen Erfahrungen, die hautnah die Auswirkungen europäischer Flüchtlingspolitik auf die betroffenen Menschen illustriert.

Das Refugees Stories-Projekt wurde vom Europäischen Flüchtlingsfonds ERF kofinanziert.

Seit dem 4. Lebensjahr auf der Flucht: Joel Mwati

Spanisch-marokkanische Grenze, Foto: PRODEIN

Ruanda während des Bürgerkriegs: Joel Mwati (Name geändert) ist gerade mal vier Jahre alt, als er in die blutigen Massaker des Bürgerkriegs gerät. Hunderttausende fallen Hinrichtungen und Morden zum Opfer. Vater und Mutter des kleinen Joel sind spurlos verschwunden. Die Großeltern nehmen ihn in ihre Obhut und fliehen in das damalige Zaire. Sie finden Schutz in einem Flüchtlingslager, das jedoch kurz darauf bombardiert und niedergebrannt wird. Die Flucht geht weiter nach Kenia. Acht Jahre später stirbt die Großmutter. Der Großvater ist zu alt, um alleine für den Jungen zu sorgen. Er schickt ihn in Richtung Norden.

Marokko, 2004: Zwei Jahre überlebt Joel bettelnd in Tanger. Endlich gelingt es ihm, eines jener kaum seetüchtigen Flüchtlingsboote nach Spanien zu erreichen.

Spanien, 2005: Joel hält sich versteckt. Dann fasst er Mut und besteigt einen Zug. Er will nach Dänemark. Spanische Freunde hatten ihm erzählt, dass er dort in Sicherheit sei.

Flensburg, März 2005: Deutsche Grenzschutzbeamte nehmen den 15jährigen Joel auf der Durchreise nach Dänemark fest.

Im Januar 2006 wird der Asylantrag von Joel Mwati durch die deutschen Behörden abgelehnt. Obwohl im Verfahren deutlich wurde, dass er schwere Verfolgungen erlitten hat, aufgrund seiner Kindheitserlebnisse dringend psychologische Hilfe braucht und ganz auf sich allein gestellt ist, droht ihm die Abschiebung.

PRO ASYL stellt umgehend finanzielle Mittel für das Klageverfahren zur Verfügung. Gravierende Mängel im Asylverfahren werden aufgedeckt. So wurde dem 16jährigen z.B. seine Abschiebung nach Burundi angekündigt, obwohl er aus Ruanda stammt. Psychologische Hilfe wird organisiert, um den schwer traumatisierten und verängstigten Jugendlichen zu stabilisieren. Zurzeit lebt Joel in einer Jugendhilfeeinrichtung und wartet auf den Ausgang des Verfahrens. Er hofft darauf, endlich eine Zukunft ohne Angst, Demütigung und Verfolgung zu finden.

Mehr: Traumatisierung

Opfer ethnischer Konflikte: Sinnathamby Sivamany

Sri Lanka, März 2006: Uniformierte Männer suchen Sinnathamby Sivamany (Name geändert) zu Hause auf, schlagen sie und nehmen sie zum Verhör mit. Ihr verschwundener Mann wird verdächtigt, mit tamilischen Separatisten zusammen zu arbeiten. Als Frau Sivamany später aus tiefer Bewusstlosigkeit erwacht, liegt sie mit schweren inneren Verletzungen vor ihrem Haus. Kurz darauf erscheinen die Männer erneut und kündigen der schwer misshandelten Frau an, nochmals wiederzukommen und sie zu töten.

Juni 2006: Sinnathamby Sivamany flieht mithilfe gefälschter Papiere nach Deutschland.

Düsseldorf, Juni 2006: Der Asylantrag wird abgelehnt. Frau Sivamany wird die Abschiebung nach Sri Lanka angedroht. PRO ASYL unterstützt sie über seinen Rechtshilfefonds im Klageverfahren.

Endlich in Sicherheit: Die Irakerin Leila H.

Nordirak, Mai 2003: Die Kurdin Leila H. hält als Soziologielehrerin Seminare über Sigmund Freud und Rousseau. Anonym wird sie bedroht: Ihr Unterricht verstoße gegen die Religion und sie solle damit aufhören. Wenig später wird sie von zwei  Männern überfallen. Danach folgen weitere telefonische Einschüchterungen. Leila H. bittet ihren Vater um Hilfe, aber auch der steht ihr nicht zur Seite und befiehlt ihr, ab sofort ein Kopftuch zu tragen. Sie weigert sich. Daraufhin wird sie von Vater und Onkel geschlagen und wochenlang zu Hause eingesperrt. Der  Druck auf die junge Frau wächst: Die Familie betreibt ihre Zwangsverheiratung mit einem Cousin, obwohl Leila einen anderen Mann liebt. Heimlich heiraten die beiden, wodurch Leila gegen den Ehrenkodex verstößt. Sie befürchtet, von ihrer Familie getötet zu werden. Ihr Ehemann, der bereits in Dänemark lebt, kann ihr ein

 

Postkarte von Layla H. an PRO ASYL

Visum für die Türkei besorgen und sie flieht. Im Frühjahr 2004 erreicht Leila Deutschland, wo sie wegen „illegaler Einreise“ am Flughafen festgehalten wird. Sie bittet darum, zu ihrem Ehemann nach Dänemark weiterreisen zu dürfen. Als ihr dies verweigert wird, stellt sie einen Antrag auf Asyl. Im folgenden Verfahren wird dieser als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Der Entscheider des Bundesamtes glaubt Leila nicht, dass ihr Leben durch die Verletzung der Familienehre gefährdet ist. Nun droht der jungen Frau die Abschiebung. PRO ASYL setzt sich für Leila ein und begleitet sie im folgenden Klageverfahren. Auf ihre wiederholte Bitte, sie zu ihrem Mann reisen zu lassen, versuchen die deutschen Behörden, die junge Kurdin im Rahmen des Dubliner Übereinkommens an Dänemark zu übergeben. Die dänischen Behörden lehnen ab. Viele Monate vergehen. Völlig verzweifelt unternimmt Leila einen Selbstmordversuch. Über ein Jahr nach ihrer Einreise endet der Leidensweg der jungen Frau. Im April 2005 ändert das Bundesamt seinen Ablehnungsbescheid und erkennt Leila H. als asylberechtigt an. Damit erhält sie einen Flüchtlingspass und kann endlich zu ihrem Mann und in Sicherheit.

Mehr: Flüchtlinge in Europa

Unglaubwürdig? Familie S.

"Als mein Mann nach Hause kam, war er völlig verändert. Er hatte rote Augen und war verwirrt." Er habe nur gesagt: "Wir müssen weg, wir haben keine Zeit, nimm die Kinder, pack die Sachen, wir müssen sofort weg." So schildert Husaber S. die überstürzte Flucht ihrer Familie aus dem Iran. Der Hintergrund: Weil sie Christen sind, ist Familie S. ständig Anfeindungen, Diskriminierungen und falschen Verdächtigungen ausgesetzt. An jenem Tag hat ein Pasdaran – ein staatlicher Religionswächter – das kleine Haushaltwarengeschäft von Mushegh S. betreten. Wieder einmal ist der Familienvater denunziert worden. Er soll eine Vergewaltigung begangen haben, so die falsche Beschuldigung. Der Beamte beschimpft den Armenier, droht, man werde ihm den Kopf abschneiden. Mushegh S. hat Angst. Er war bereits einmal inhaftiert, wurde tagelang geschlagen. Als der Pasdaran ihn verhaften will, wehrt er sich. Er schlägt ihn nieder und flieht Hals über Kopf. "Offensichtlich unbegründet" lautet die Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag von Familie S. Weil die Flucht nur zwei Wochen gedauert hat und vollständig mit falschen Papieren erfolgt sein soll, schließt der Bundesamtsentscheider, dass die gesamte Geschichte "frei erfunden" sei. Familie S. steht damit vor der Abschiebung. Die Rechtsanwältin klagt gegen den Bescheid und versucht, die Abschiebung juristisch aufzuhalten. Aber das Gericht lehnt die "aufschiebende Wirkung" der Klage ab. Die Ausländerbehörde fordert Familie S. auf, sofort Pässe für die Abschiebung zu beantragen. Doch die Angst vor der Rückkehr ist zu groß. Die Familie weigert sich, zur iranischen Botschaft zu gehen. Fast zwei Jahre dauert es, bis die Klage endlich verhandelt wird. Das Verwaltungsgericht kommt dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Bescheid des Bundesamtes ist falsch. Herr S. und seine Familie sind politisch verfolgt und müssen ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.

Mehr: "Offensichtlich unbegründet"

 

Glückliches Ende: der Priester L.

Er war Augenzeuge eines Massakers an Hutu-Flüchtlingen, hatte Journalisten über das Gesehene informiert und die Greueltaten in seinen Predigten angeprangert. Schließlich war er selbst inhaftiert und gefoltert worden. 1998 bat der katholische Priester L. aus der Demokratischen Republik Kongo in Deutschland um Asyl. Dies wurde ihm verwehrt. Weil er eine ausgefeilte »Prüfung« nicht bestand, bezweifelte das Bundesamt, dass Herr L. ein Priester ist und lehnte seinen Asylantrag als unglaubwürdig ab. PRO ASYL machte den Fall von Herrn L. öffentlich und gewährte Rechtshilfe. Im Januar 2004 bekamen wir nun Post von Herrn L.: »Ich schreibe Ihnen, um Ihnen ganz herzlich zu danken für alle Hilfe, die ich durch Sie erhalten habe. Ich verdanke es Ihnen, dass ich bei meiner Einreise als Asylsuchender auf dem Frankfurter Flughafen am 1. Juli 1998 nicht sofort abgeschoben wurde, sondern Rechtsschutz durch Sie erhielt. Nach einem mehrjährigen Verfahren habe ich im Juli 2001 aufgrund der guten Rechtshilfe durch den Rechtsanwalt, den Sie vermittelt hatten, die Asylberechtigung bekommen. Zu meiner großen Freude möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich durch die Eingliederung in die Erzdiözese ... als Kaplan nunmehr meinen Platz in der deutschen Gesellschaft und in meiner neuen Ortskirche gefunden habe. Diese Freude möchte ich mit Ihnen teilen und Ihnen bei dieser Gelegenheit von Herzen für Ihre gute und so unendlich wichtige Arbeit danken. Möge es Ihnen auch im eben begonnenen Jahr 2004 gegeben sein, vielen Menschen, die in ähnlicher Lage wie ich es 1998 war, in ähnlicher Weise zu helfen«.

Abschiebungs-Überfall: Familie U.

Am 28. Juni 2004 klingelt es bei der bosnischen Flüchtlingsfamilie U. in Niedersachsen. Als Kimeta U. die Tür öffnet, sieht sie sich Polizisten gegenüber: Kimeta U. und ihre Kinder sind verhaftet. Als Begründung dafür nennen die Beamten dringende "Gefahrenabwehr". Die Gefahr, die es angeblich zu verhindern gilt, heißt "illegaler Aufenthalt". Seit neun Jahren lebt Kimeta U. mit ihren beiden Kindern in Deutschland. Ihr Mann ist verschollen, seit Serben ihn entführten. Die Kriegsereignisse haben sie krank gemacht. Flüchtlingsschutz in Deutschland haben sie und ihre Kinder dennoch nicht erhalten, sondern lediglich eine vorübergehende "Duldung". Die ist nun abgelaufen. Was die Ausländerbehörde kurzerhand zum Anlass nimmt, einen Haftbefehl zu beantragen, um danach die Abschiebung durchzuführen. Dabei hat Kimeta U. regelmäßig bei der Ausländerbehörde vorgesprochen, immer wieder versichert, dass sie sich einer Abschiebung nicht entziehen würde. "Machen Sie sich keine Sorgen", hat die Beamtin geantwortet, "wir werden mit Ihnen in Kontakt bleiben". Kein Wort zur bevorstehenden Polizeiaktion. Dass die 16-jährige Meliha nicht zu Hause ist, hält die Beamten nicht davon ab, Kimeta U. mitzunehmen. Auch der Sohn Ekrem wird inhaftiert. Die Abschiebung von Kimeta U. kann durch die Vorlage eines Attests über ihre psychische Erkrankung in letzter Minute verhindert werden. Für den gerade 18 Jahre alt gewordenen Ekrem gibt es keine Gnade: Er wird aus der Haft heraus allein abgeschoben. Gegen das skrupellose Vorgehen der Ausländerbehörde wendet sich PRO ASYL auf politischer und administrativer Ebene. Gleichzeitig wird mit Hilfe des Rechtshilfefonds die Begründung für die Inhaftierung juristisch angegriffen. Tatsächlich entscheidet das Gericht, dass die Inhaftierung von Kimeta und Ekrem U. auf der Grundlage der »Gefahrenabwehr « rechtswidrig war. Ein Urteil mit Folgen: Künftig werden Ausländerbehörden es sich nicht so leicht machen können.

Mehr: Abschiebungshaft