Hart an der Grenze

Der Eindruck entsteht, die gemeinsame Asylpolitik der EU strebe nicht den Schutz von Flüchtlingen, sondern den Schutz Europas vor Flüchtlingen an.

Die Mitgliedstaaten sind dabei, Verantwortung in arme Herkunftsregionen zu verlagern anstatt diese zu entlasten. Unter dem Namen Frontex hat die EU inzwischen sogar eine eigene Eingreiftruppe für den "Schutz" der EU-Außengrenzen geschaffen. Auf der Strecke bleiben das Asylrecht und die Menschlichkeit.

Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL, informiert in einem Beitrag im Heft zum Tag des Flüchtlings 2007 über die Situation an den EU-Grenzen.

Flyer: "Grenzgeschehen: Eine versteckte EU-Bilanz" (pdf-Download)

Zurückweisung von Flüchtlingen auf See, systematische Misshandlungen und unmenschliche Haftbedingungen - PRO ASYL und griechische Anwaltsvereinigung dokumentieren schwere Menschenrechtsverletzungen in Griechenland.

Vertreter von PRO ASYL und der griechischen Vereinigung der Rechtsanwälte für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten haben bei zwei Recherchemissionen im Juli/August und im Oktober 2007 die Situation an der EU-Außengrenze in der Ägäis untersucht. Der Schwerpunkt der Recherche lag beim Umgang griechischer Behörden mit Flüchtlingen vor und auf den Inseln Lesbos, Chios und Samos. Die Rechercheure sprachen mit mehr als 100 Flüchtlingen, Vertretern der griechischen Küstenwache sowie der Behörden und besuchten verschiedene Haftlager.

PRO ASYL und die Vereinigung der Rechtsanwälte für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten haben am Montag, den 29. Oktober 2007 in Brüssel eine ausführliche Dokumentation unter dem Titel "The truth may be bitter, but it must be told" der Öffentlichkeit vorgestellt.

[Presseerklärung, 29.10.07]

[Dokumentation "The truth..."; dt. Fassung; Download ~1MB]  [bestellen]

[Faltblatt zur Situation von Flüchtlingen in der Ägäis, ~1MB]  [bestellen]

[English]   [Informe en Español]

Informationen in griechischer Sprache: Committee for Solidarity with Refugees in Chios

[Flyer zum Umgang Griechenlands mit Schutzsuchenden "Niemandsland für Flüchtlingsrechte"]

Dossier zur Lage in Griechenland

Eingang Haftlager Lesbos

Neue Recherchen und Dokumente zur Situation von Schutzsuchenden in Griechenland

Im Oktober 2007 hat PRO ASYL über die Situation von Flüchtlingen in Griechenland berichtet. Auch in Deutschland hat der Bericht ein großes Echo gefunden. Einige Verwaltungsgerichte haben Rücküberstellungen von Asylsuchenden im Rahmen der Dublin II-Verordnung vorläufig ausgesetzt.

Doch was hat sich für Flüchtlinge in Griechenland in der Praxis verbessert? Dieser Frage ist PRO ASYL im Kontakt mit griechischen Nichtregierungsorganisationen und im Rahmen eigener Recherchen vor Ort nachgegangen. Die ernüchternden Ergebnisse hat PRO ASYL in einem neuen Bericht vorgelegt: Wenigen Verbesserungen steht eine Fortdauer fast aller monierter Missstände gegenüber. Weiterhin sind Schutzsuchende faktisch rechtlos gestellt. Dies betrifft auch diejenigen, die aus anderen EU-Staaten im Rahmen der Dublin II-Verordnung abgeschoben/überstellt werden.

Bericht herunterladen (3,8 MB)        Stand: August 2008

[Zu den Rechercheergebnissen von PRO ASYL zum Umgang Griechenlands mit Flüchtlingen (Dokumentation 2007)]

Pro Asyl kritisiert EU-Rats- Pakt zu Migration und Asyl

Foto: B. Geiger

Die EU-Innenminister werden auf ihrem Ratstreffen am 25.9.2008 den Entwurf für einen "Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl" behandeln. Der von Frankreichs Präsident Sarkozy vorgelegte Text soll auf dem EU-Gipfel im Oktober verabschiedet werden. PRO ASYL kritisiert, dass dieser Pakt die bisherige Politik der Abschottung fortschreibt. Angesichts der täglich größer werdenden Flüchtlingsfriedhöfe vor den Toren Europas ist es zynisch, von einem "Europa des Asyls" zu reden.

Eine politische Kommentierung des Entwurfs für einen Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl von Bernd Mesovic, Referent von PRO ASYL finden Sie hier.

Abschiebungen nach Griechenland aussetzen!

Athen, Attica Police Asylum Department: Hunderte Flüchtlinge stehen an, um sich als Asylsuchende registrieren zu lassen.

PRO ASYL hat am 21. Februar 2008 eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gestellt mit dem Ziel, Rücküberstellungen von Aylsuchenden nach Griechenland im Rahmen der EU-Zuständigkeitsverordnung "Dublin II" aussetzen zu lassen.

Für die Aussetzung der Abschiebungen bestehen gravierende Gründe:

  • Das griechische Asylsystem gewährleistet derzeit keinen effektiven Zugang zum Asylverfahren und kein rechtliches Gehör bei der Stellung von Asylanträgen. Die Mehrheit aller Asylanträge werden von den zuständigen Behörden nicht registriert.
  • Asylsuchende werden nach ihrer Abschiebung aus Deutschland in Griechenland ohne Rechtsgrundlage inhaftiert. PRO ASYL hat mehrere Fälle dokumentiert, in denen nach der Rücküberstellung nach Griechenland eine sofortige Inhaftierung des Asylbewerbers erfolgte. In einem Fall droht die Abschiebung in den Verfolgerstaat.
  • Werden die Asylsuchenden aus der Haft entlassen, droht ihnen die Obdachlosigkeit. Griechenland hat nicht annährend genügend Unterbringungsplätze.
  • Die Anerkennungschancen für Flüchtlinge aus dem Irak lag im Jahr 2007 bei 0 %. Einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten die Betroffenen nicht.

Norwegen hat bereits aufgrund der erschütternden Berichte über die Zustände in Griechenland alle Abschiebungen dorthin ausgesetzt (Entscheidung der ersten Asylinstanz in Norwegen unter www.une.no). Deutschland sperrt sich dagegen. Nach wie vor werden Asylsuchende nach Griechenland abgeschoben. PRO ASYL fordert, dass die Abschiebungen umgehend gestoppt werden!

[Petition "Abschiebungen nach Griechenland aussetzen"]

FRONTEX missachtet Menschenrechte

Lesbos/Griechenland: Ein italienisches FRONTEX-Schiff operiert in griechischen Gewässern.

Obwohl es im Einzelnen bislang nicht möglich ist, FRONTEX die unmittelbare Verantwortung am Tod von Flüchtlingen nachzuweisen, häufen sich die Hinweise, dass FRONTEX in Menschenrechtsverletzungen involviert ist und dass die Grenzagentur zur massiven Gefährdung der Schutzsuchenden auf ihren Fluchtrouten beiträgt. Die Realität zeigt: FRONTEX steht für eine aggressive europäische Abschottungsstrategie gegen Flüchtlinge und Migranten.

PRO ASYL beobachtete im Sommer 2008 einen FRONTEX-Einsatz auf der ägäischen Insel Lesbos. Die griechische Küstenwache operiert in Zusammenarbeit mit europäischen FRONTEX-Einheiten.

PRO ASYL-Broschüre Abdrängen und Zurückweisen. Über den Einsatz der europäischen Grenzagentur FRONTEX gegen Flüchtlinge [pdf hier herunter laden, 220 KB]

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Berichte über Frontex: Bootsflüchtlinge werden abgedrängt - Menschenrechtliche Leitlinien fehlen noch immer - Deutsche Beamte nehmen Flüchtlingsbooten Treibstoff und Lebensmittel weg. [Mehr unter www.stoppt-das-sterben.eu]

sowie Flüchtlingsrechte gelten auch auf hoher See: http://www.proasyl.de/de/informationen/asyl-in-europa/index.html

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Artikel zur Kampagne und zu Frontex aus: Badisches Tagblatt, Baden-Baden vom 26. August 08

Videospot der Internet-Parodieshow Spinwebtv zum Thema "Frontex"

 

Stand: September 2008

Flüchtlingsrechte gelten auch auf hoher See

Europa schottet sich auch mit illegalen Mitteln gegen Flüchtlinge und Einwanderer ab. Die von der EU-Agentur FRONTEX konzipierte Flüchtlingsabwehr missachtet menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen der EU-Staaten. Zu diesem Ergebnis kommt ein von amnesty international, der Stiftung Pro Asyl und dem Forum Menschenrechte in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Organisationen anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings vorgestellt haben.

[zur Presseerklärung v. 27.9.2007]

[Auszug Pressestatement Günter Burkhardt]

[Zusammenfassung des Gutachtens]

[Deutsche Fassung: Gutachten Geltung der Menschenrechte auf hoher See von Fischer-Lescano/Löhr, ECCHR]

[English: Legal Opinion Border Controls at Sea: Requirements  under International Human Rights and Refugee Law, by Fischer-Lescano/Löhr, ECCHR]

[Español: Dictámen juridico: Control fronterizo marítimo Medidas acorde a los Derechos Humanos y de Refugiados, Fischer-Lescano/Löhr, ECCHR]

 

Broschüre: "Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU"

Die Broschüre von PRO ASYL informiert umfassend über die Auswirkungen der EU-Zuständigkeitsverordnung "Dublin II" und setzt sich kritisch mit ihren Folgen auseinander.

So hat das Dublin II-System dazu geführt, dass die EU im Umgang mit Flüchtlingen zu einem Verschiebebahnhof geworden ist. Schutzsuchende werden zwischen den EU-Staaten hin- und hergeschoben und befinden sich vor und nach der Abschiebung zumeist wochen- oder monatelang in Haft. Die Zuständigkeit wird in der Regel rein formal danach bestimmt, wo der Flüchtling die EU erstmals betreten hat. Die Abschiebung in den "zuständigen" Staat erfolgt selbst dann, wenn der Flüchtlingsschutz missachtet wird - wie etwa nach Griechenland, wo weder der Zugang zum Asylverfahren noch ein adäquates Aufnahmesystem garantiert sind.

[Gedruckte Broschüre bestellen]     [Broschüre Download]

Melilla: "Achtung der Menschenrechte"?

Reaktion Spaniens unbefriedigend

 

Im März 2007 initiierte PRO ASYL eine Postkartenaktion gegen die furchtbaren Zustände an der spanisch-marokkanischen Grenze in Melilla. Seither haben Tausende von Menschen schriftlich an die Regierungen Spaniens und Marokkos appelliert, die Menschenrechte zu achten und Schutzsuchenden gefahrenfreien Zugang nach Europa zu gewähren.

Im Juni hat die spanische Regierung reagiert: Die meisten Teilnehmer der Aktion erhielten ein ausführliches Antwortschreiben. Darin werden "die Vorfälle im August und September 2005 und Juli 2006 in Ceuta und Melilla außerordentlich" bedauert, dabei aber betont, dass die "Rundumschließung der Grenze und das zwischen den dazu gehörenden Zäunen installierte 'Anti-Eindring-System' keine Verletzungsgefahr bergen".

PRO ASYL hat im September 2007 mit einem weiteren Schreiben an die spanische Regierung reagiert. [mehr zur Situation in Melilla]

Nachtrag: Ende des Jahres 2007 hat die spanische Regierung immerhin den rasiermesserscharfen Natodraht am Grenzzaun um Melilla entfernen lassen. Angesichts der Tatsache, dass an der sechs Meter hohen Zaunanlage nach wie vor geschossen wird, kann die Entfernung des Natodrahts nur als erste symbolische Geste verstanden werden.

 

Unser Kooperationspartner in Melilla, die Menschenrechtsorganisation PRODEIN, wurde im September 2007 für ihren mutigen Einsatz für Flüchtlinge mit dem Menschenrechtspreis der Stiftung PRO ASYL ausgezeichnet.

Kritik an Schäubles Vorschlägen zur "zirkulären Migration"

Karl Kopp, Europa-
referent von Pro Asyl

Jungle World, Nr. 46 vom 15. November 2006

»Debatte offen, Grenzen dicht«

Die Migrationspolitik in Europa verharrt in Abschottungs- und Repressionsansätzen. Dabei ist die EU-Politik häufig mitschuldig an der Entscheidung zur Flucht. Ein Interview mit dem Europa-Sprecher von Pro Asyl, karl kopp

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der französische Innenminister Nicolas Sarkozy wollen mit ihren Vorschlägen zu einer europäischen Einwanderungspolitik auf die »zirkuläre Migration« reagieren. Was meinen sie damit?

Es gibt verschiedene Definitionen der »zirkulären Migration«, aber im Konzept von Schäuble und Sarkozy ist es eigentlich nicht mehr als ein neues Label für den Rückgriff auf das Gastarbeitermodell der fünfziger Jahre. Sie verkaufen das als Ansatz gegen Braindrain, also die Abwanderung von Intelligenz, indem sie Migranten nur drei bis fünf Jahre ins Land lassen wollen, um sie möglichst über ein Rückübernahmeabkommen mit dem Herkunftsland danach wieder problemlos hinauszubefördern. Im Kern geht es in dem Papier nicht um eine Öffnung, sondern um Repression, um eine verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung, um effizientere Rückführungsmechanismen. Mit Blick auf die Südstaaten der EU wird in dem Papier gefordert, in Zukunft Legalisierungsmaßnahmen für Menschen ohne Status zu unterlassen.

[zum vollständigen Interview]

Flüchtlingssituation in Süditalien

Judith Gleitze, Vor-
standsmitglied von PRO ASYL

"Lamm und Soße und fertig ist die Taufe..."

Mit diesem sizilianischen Sprichwort, das sich sinngemäß als "kurzen Prozess machen" übersetzen lässt, beschreiben süditalienische Menschenrechtler die willkürliche Haltung der einheimischen Polizei gegenüber Asylsuchenden. Judith Gleitze, Vorstandsmitglied von PRO ASYL und Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Brandenburg, war vor Ort.

PRO ASYL Info: Frau Gleitze, wie sieht die Situation generell für Flüchtlinge in Süditalien aus?

Gleitze: Man will sie loswerden. Also entweder gleich zurückschieben oder aus den Augen schaffen. Es interessiert die Behörden überhaupt nicht, was aus den Menschen wird.

PRO ASYL Info: Der erste Behördenkontakt von Flüchtlingen ist ja zumeist die Polizei vor Ort. Was geschieht da?

Gleitze: Viele Schutzsuchende werden von der Polizei ganz einfach nicht zum Asylverfahren zugelassen. Wie es dem Einzelnen ergeht, hängt vor allem von der Laune des Polizisten ab. Grundsätzlich werden die Meisten zunächst mal als "clandestini", also als Illegale, behandelt. Vor allem die Flüchtlinge aus nordafrikanischen Staaten haben keinerlei Chancen auf eine faire Behandlung. Da genügt bereits das Aussehen oder eine falsche Antwort, schon bist du aussortiert.

PRO ASYL Info: Was geschieht in der Regel mit den Menschen, die nicht sofort zurückgeschoben werden?

Gleitze: Wir kennen die Zahlen nicht, aber sehr viele kommen sofort in Abschiebungshaft. Diese Anstalten nennt man "centro di permanenza temporanea", also Zentrum für den zeitweiligen Aufenthalt. Sie befinden sich an extrem abgelegenen Orten irgendwo auf dem Land, um jeden Kontakt und auch Kontrollen zu erschweren. Wer dort landet, soll in der Regel wieder raus aus Italien. Das sind geschlossene Anstalten, zu denen niemand Zutritt hat, auch kein Anwalt. Nur die Botschaftsvertreter der Herkunftsländer dürfen zur Identifizierung hinein. Also ausgerechnet die Repräsentanten der Länder, aus denen die Menschen geflohen sind. Flüchtlinge, die als Asylsuchende registriert werden, kommen häufig in ein "centro di identificazione", das sind ebenfalls geschlossene Anstalten, die oft auf dem selben Gelände liegen.

Kaum Chancen auf eine faire Behandlung: Flüchtlinge vor der Küste Italiens
Foto: B. Geiger

PRO ASYL Info: Wie geht man mit den Rechten der registrierten Asylsuchenden um?

Gleitze: Von April 2005 bis Ende Februar 2006 wurden 6945 Anträge gestellt. Der Umgang mit den Schutzsuchenden ist äußerst repressiv. Fünf bis zehn Minuten bleiben ihnen im Durchschnitt, um ihr Asylbegehren darzulegen. Das ist dann schon das ganze Asylverfahren gewesen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: circa 95% werden abgelehnt.

PRO ASYL Info: Was kann man tun, um diese Situation zu verändern?

Gleitze: Wir müssen immer wieder vor Ort, um Flüchtlinge, Anwälte und einheimische Menschenrechtler zu unterstützen. Die Schutzsuchenden kommen oft aus Ländern wie Äthiopien, Eritrea, Sudan, Ägypten, Tunesien oder Marokko, also Staaten in denen es individuelle oder kollektive Verfolgung gibt. Dafür muss ein größeres Bewusstsein geschaffen werden. Wir müssen die elende Lage in der Öffentlichkeit bekannt machen. Wir

müssen aufklären. Und wir müssen das Schweigen der EU-Partnerländer

zu dieser Praxis kritisieren. Es ist das Schweigen von Komplizen.

 

(September 2006)

Deutschland übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

Foto: Prodein

Menschenrechte und Flüchtlingsschutz: blinde Flecken auf Deutschlands Agenda

 

Am 1. Januar 2007 hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Sie folgt dem Jahr mit der höchsten Todesrate an den europäischen Außengrenzen.

Die zentrale Frage an die EU-Präsidentschaft Deutschlands ist: Findet eine Gemeinschaft von 27 Demokratien auf das Massensterben an den Außengrenzen eine andere Antwort als militärische Abwehrmaßnahmen, Auslagerung des Flüchtlingsschutzes und fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen? Sie bleibt bei der Lektüre des Programms der deutschen EU-Präsidentschaft 'Europa gelingt gemeinsam' unbeantwortet. Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Programm folgt einer restriktiven Agenda und blendet Menschenrechte und Flüchtlingsschutz aus.

Für PRO ASYL muss die Durchsetzung der Menschenrechte oberste Priorität für die deutsche EU-Präsidentschaft haben: Diese gelten für alle Menschen in Flucht- bzw. Migrationsbewegungen.

["Menschenrechte und Flüchtlingsschutz", Positionspapier von PRO ASYL zur EU-Ratspräsidentschaft]

[Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen]

[mehr zur europäischen Flüchtlingspolitik]

Stand: Januar 2007

EU-Richtlinie zur Flüchtlingsanerkennung

Umsetzungsfrist der Qualifikationsrichtlinie am 10. Oktober 2006 abgelaufen

 

   Europäisches Flüchtlingsrecht nun unmittelbar anwendbar

Während die große Koalition noch um ein Umsetzungsgesetz zu den asyl- und migrationsrechtlichen Richtlinien der EU verhandelt, hat Deutschland die Umsetzungsfrist der EU-Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG vom 29. April 2004, so genannte Qualifikationsrichtlinie) verpasst. Dies hat zur Folge, dass die Regelungen der EU-Richtlinie unmittelbar anwendbar sind. Sie verdrängen entgegenstehende deutsche gesetzliche Regelungen. Die EU-Anerkennungsrichtlinie stellt das Herzstück der EU-Asylrechtsharmonisierung dar.

Die Anerkennungsrichtlinie schafft EU-weit einheitliche Vorgaben für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person, die anderweitig internationalen Schutz benötigt. Die Richtlinie übernimmt den menschenrechtlichen Ansatz für den Flüchtlingsschutz, wie ihn die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorsieht.

PRO ASYL fordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte auf, ab sofort Asylentscheidungen unter Beachtung der europäischen Richtlinie zu treffen.

Presseerklärung Pro Asyl vom 10.10.2006

RL 83/2004/EG (Qualifikationsrichtlinie)

PRO ASYL zur Umsetzung von Art. 15 lit. c RL 83/2004/EG

Fachveröffentlichung von Dr. R. Marx: Leitsätze zur Festsstellung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 13 RL 83/2004/EG (Qualifikationsrichtlinie): Link zu den Leitsätzen

Die Qualifikationsrichtlinie, Voraussetzung des Flüchtlingsschutzes nach dem europäischen Recht, Vortrag von Ekkehard Hollmann, 25.11.2005: Beitrag öffnen, pdf

Marei Pelzer, "EU-Flüchtlingsrecht - nicht umgesetzt, aber anwendbar, Große Koalition verpasst Umsetzungsfrist der Qualifikationsrichtlinie - die Mindeststandards gelten trotzdem" Artikel herunterladen

Erklärung zum Cap Anamur- Prozess

Kurz vor der Rettung: 37 Flüchtlinge treiben im Mittelmeer (Foto: B. Geiger aus "Ende einer Rettungsfahrt", Verlag Ralf Liebe)

Humanitäre Hilfe für Menschen in Not ist keine Straftat

Das deutsche Schiff Cap Anamur rettete im Juni 2004 37 Menschen aus Seenot. Kapitän Stefan Schmidt und seine Crew taten das, was ihre Pflicht ist: Sie bargen die Schiffbrüchigen und wollten sie in einen sicheren Hafen bringen.

Für ihre Rettungstat stehen der Kapitän Stefan Schmidt, Elias Bierdel, der damalige Leiter des Komitees "Cap Anamur" und der 1. Offizier Vladimir Daschkewitsch seit 27. November 2006 in Agrigento/Sizilien vor Gericht. Die Anklage lautet: bandenmäßig betriebene Beihilfe zur illegalen Einreise in einem besonders schweren Fall.

Humanitäre Hilfe für Menschen in Not ist keine Straftat. Diese Anklage hätte nie erhoben werden dürfen.

Wir fordern ein schnelles Ende des Verfahrens und eine umfassende Rehabilitierung der Cap Anamur-Crew.

Auf die Anklagebank gehören eine verfehlte europäische Asyl- und Migrationspolitik, die maßgeblich dazu beiträgt, dass im Kanal von Sizilien, in der Ägäis, in der Meeresenge von Gibraltar, vor den Kanarischen Inseln See-Friedhöfe entstehen, die von Tag zu Tag größer werden.

PRO ASYL

[zu den Erstunterzeichnern]

[Erklärung auf Italienisch]

 

 

[Elias Bierdel: "Ende einer Rettungsfahrt - Das Flüchtlingsdrama der Cap Anamur", 19.80 Euro - Buch Bestellen]

Italiens Asylsystem: In Zonen der Rechtlosigkeit

In den Zonen der Rechtlosigkeit

Italiens Asylsystem ist geprägt von Willkür, Rechtsverweigerung und Isolation – oder - Eine Reise durch Süditalien auf den Spuren afrikanischer Flüchtlinge

Judith Gleitze, Alice Schultz*

Agneddu e sucu e finici `u vattiu’ - ‘Lamm und Soße und fertig ist die Taufe” besagt ein sizilianisches Sprichwort und es meint so etwas wie ‘nach mir die Sintflut’. So beschreiben die Mitarbeiter der „Villa Exodus“, einem Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sizilien, die Einstellung der Polizisten, mit denen sie täglichen zu tun haben. Diese staatliche Haltung ist bezeichnend für die Gesamtsituation, denn sie charakterisiert den Umgang mit Flüchtlingen und MigrantInnen in (Süd-) Italien – man will sie loswerden. Es interessiert nicht, was aus diesen Menschen wird, im Gegenteil: kann man sie nicht sofort zurückschieben, will man sie sich aus den Augen schaffen.

Dieser Artikel beschreibt, wie man in Italien vom Flüchtling zum Illegalen wird. [zum vollständigen Artikel]

[Langversion: Broschüre öffnen, pdf]

Stand: August 2006

*Name geändert

Aktionstag am 7.10.2006

Grenzzaun von Melilla, Foto: PRODEIN

Ein Jahr nach dem Flüchtlingsdrama in Ceuta und Melilla

 

In diesen Tagen jährt sich das Flüchtlingsdrama in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla. Die militärische Grenzabschottung der Europäischen Union hat Anfang Oktober 2005 in Ceuta und Melilla der Öffentlichkeit ihre Brutalität und Menschenverachtung drastisch vor Augen geführt.

Bei ihrem Versuch in die spanischen Exklaven einzureisen wurden hunderte afrikanische Flüchtlinge und Migranten verletzt. Nach offiziellen Angaben kamen 11 Menschen durch Schüsse marokkanischer und spanischer Grenzbeamter ums Leben. Andere Flüchtlinge starben aufgrund der Verletzungen, die sie sich bei dem Versuch, über den Zaun zu klettern, zugezogen hatten.

Die spanische Regierung leitete am 6. Oktober 2005 Massenabschiebungen nach Marokko ein. Ohne Prüfung des Einzelfalles und die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, wurden die Flüchtlinge unter Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention abgeschoben.

Ein Jahr nach dem Flüchtlingsdrama von Ceuta und Melilla kritisiert PRO ASYL, dass die europäischen Staaten ihre menschenverachtende Flüchtlingsabwehr fortsetzen.

Zur Presseerklärung von Pro Asyl

Ein breites Netzwerk von MigrantInnen-Initiativen ruft am Samstag, 7.10.2006, zu einem Aktionstag auf. In zahlreichen europäischen und afrikanischen Städten finden Kundgebungen und Demonstrationen statt. Die Idee für einen solchen Aktionstag war auf dem Europäischen Sozialforum in Athen im Mai 2006 entstanden, an dem rund 15.000 Menschen teilgenommen hatten.

Mehr über den Aktionstag: http://www.noborder.org/

 

Das Europa-Projekt von PRO ASYL für Schutzsuchende

Für Flüchtlinge hat sich das Gesicht Europas dramatisch verändert: Ob sie unter widrigsten Bedingungen in Slowenien und Polen festgehalten werden oder zu Tausenden in ukrainischen, marokkanischen und libyschen Lagern vor sich hinvegetieren - Inhaftierung, Unterversorgung und brutale Behandlung sind an der Tagesordnung. Europaweit stehen wir vor einer Flüchtlingspolitik, die sich immer weniger um Menschenrechte kümmert. Hilfe gelangt kaum noch dorthin, wo sie gebraucht wird.

PRO ASYL startet deshalb zusammen mit anderen europäischen Flüchtlingsorganisationen in Österreich, Ungarn, Polen, Slowenien, Tschechien und in der Slowakei ein EU-gefördertes Vernetzungsprojekt, das sich über die Grenzen hinweg für schutzsuchende Menschen einsetzt. Wir

• besuchen Lager und Abschiebungsgefängnisse und untersuchen die Bedingungen vor Ort,

• intervenieren im Falle von Menschenrechtsverletzungen und humanitären Einzelfällen bei den verantwortlichen Behörden und Politikern,

• dokumentieren Flüchtlingsschicksale in Europa,

• setzen uns gemeinsam für ein europäisches Flüchtlingsrecht ein, das effektiven Schutz bietet.

Mit dem Europaprojekt stehen wir am Anfang eines langen Weges, gemeinsam mit Organisationen vor Ort mehr Gerechtigkeit für Flüchtlinge zu schaffen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre „Verantwortung lässt sich nicht einfach abschieben“.

Unterstützen Sie das Europa-Projekt von PRO ASYL: [Spenden]

[Europa-Broschüre öffnen]

Stand: März 2006

Europa macht dicht.

Asylverfahrensrichtlinie beschlossen PRO ASYL: fataler Rückschritt für den internationalen Flüchtlingsschutz

 

Ohne Aussprache haben die EU-Innenminister am 1.12.2005 die so genannte Asylverfahrensrichtlinie beschlossen. Am 27. September 2005 hatte das Europaparlament die nun beschlossene Fassung in zentralen Punkten zurückgewiesen.

Die EU-Richtlinie ermöglicht eine weitgehende Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Herkunftsregionen oder Transitstaaten. Selbst Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert haben, dürfen als "sicher" qualifiziert werden. Die EU umgibt sich nun mit einem Ring angeblich "sicherer Drittstaaten". Die Nachbarregionen Europas werden diesem Beispiel folgen. Dieser Dominoeffekt gefährdet das noch existierende internationale Flüchtlingsschutzsystem.

[Entschließung des EU-Parlaments]

Vor der Abstimmung des EU-Parlamentes hatte der zuständige Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einen Bericht über die Asylverfahrensrichtlinie verabschiedet. Federführend war der EU-Parlamentarier Wolfgang Kreissl-Dörfler (SPD).

[Bericht öffnen pdf]

Europäisches Asylrecht

Seit Mai 1999 hat die Europäische Union die Kompetenz, gemeinsame Mindeststandards im Asyl- und Einwanderungsrecht zu schaffen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich verpflichtet, bis Mai 2004 in zentralen Feldern des Asylrechts Mindeststandards zu beschließen. PRO ASYL und andere Menschenrechtsorganisationen haben den Prozess intensiv begleitet.

Inzwischen hat die EU zu fast allen Bereichen des Flüchtlingsrechts Regelungen verabschiedet. Im Asyl- und Migrationsrecht hat die EU 11 EU-Richtlinien verabschiedet, die nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Die Richtlinien regeln zum Beispiel die Voraussetzungen für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, den subsidiären Schutz und die Standards für die sozialen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Aber auch der Familiennachzug wurde in einer Richtlinie harmonisiert.

[zu den EU-Richtlinien und Verordnungen]

In der ersten Etappe der Harmonisierung des Asylrechts wurden viele Erwartungen enttäuscht. Es ist in vielen Bereichen nicht gelungen, verbindliche Standards in den Richtlinien zu etablieren. Es existiert ein europäischer Flickenteppich im Asylrecht auf absehbare Zeit weiter und bietet mannigfaltige Möglichkeiten, in einem ungebremsten Wettlauf der Schäbigkeiten zwischen den Nationalstaaten die noch jeweils existierenden höheren Standards nach unten anzugleichen.

Umsetzung der EU-Richtlinien

In Deutschland sollen die 11 EU-Richtlinien nun gesetzlich umgesetzt werden. Der bisherige Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium ist höchst umstritten, da er zahlreiche Verschärfungen vorsieht, die europarechtlich nicht vorgegeben sind. Positive Standards der EU werden teilweise völlig ignoriert. [mehr]